Die Evang. Stiftung Haspe geht auf eine Stiftung der Geschwister Auguste und Anna Wagener, die im Jahr 1949 ihr Haus und Grundstück an der Tillmannsstr. 17 der Evangelischen Kirchengemeinde übereignet haben. Sie machten dabei die Auflage, dass die Erträge des übereigneten Vermögens der Kirchengemeinde zur Unterstützung der Arbeit des Evang. Krankenhauses Hagen-Haspe zukommen sollen. Damals war das Krankenhaus noch im unmittelbaren Besitz der Kirchengemeinde. Aufgrund der veränderten Gegebenheiten wurde die Satzung im Jahr 2005 angepaßt: Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der Arbeit der Kirchengemeinde und sowie die Unterstützung des diakonischen Auftrags des aus der Kirchengemeinde hervorgegangenen Evang. Krankenhauses Haspe.
So unterstützt die Stiftung die kirchenmusikalische Arbeit der Kirchengemeinde, Projekte in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde bzw. der Evang. Jugend Haspe. Die Arbeit des Vereins für Christliche Sozialarbeit Haspe e.V. ("Corbacher 20") gehört zu den dauerhaft unterstützen Projekten in Haspe. Die Ökumen. Krankenhaushilfe im Evang. Krankenhaus ("Grüne Damen") wird ebenfalls durch die Stiftung unterstützt.
Die Stiftung ist eine unselbstständige Stiftung kirchlichen Rechts und bildet daher ein zur Evang. Kirchengemeinde gehöriges Sondervermögen, dessen Erträge nur für die Stiftungszwecke verwendet werden dürfen. Über die Verwendung der Mittel und die Verwaltung des Stiftungsvermögens beschließt ein vom Presbyterium gewählter Stiftungsrat.
Der derzeit amtierende Stiftungsrat besteht aus Irmhild Borggräfe, Jürgen Schäfer, Ulf Richter (Vorsitzender), Stephan Buse, Nicole Banski. Dietmar Fabisch (rechts) ist als Verwalter der Stiftung tätig.
Stifter werden?
Der bestehenden Stiftung können Vermögenswerte zugestiftet werden. Diese Vermögenswerte vergrößern den Grundstock der Stiftung. DIe daraus resultierenden Erträge müssen für Stiftungszwecke ausgegeben werden.